Lexikon für Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung und Reinigungsfirmen
A
Abbeizmittel:
Alkalische, saure oder neutrale Mittel zur Entfernung von Anstrichfarben.
Abfallgesetz:
Mit der erstmaligen Verabschiedung des A. (AbfG) 1972 wurde die Abfallbeseitigung, die bis dahin lediglich eine planlose Ablagerung von Abfällen auf unzähligen ungeordneten Deponien darstellte, auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gebracht.
Abfallkorb:
Abfallbehälter zum Sammeln von Papier und trockenen Abfällen, mit oder ohne Abfallbeutel.
Abfallvermeidung:
Bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig die Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich darum, eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden.
Abfallverwertung:
Umfaßt Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten (Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung).
Abfallwagen:
Wagen zum Sammeln von Abfällen.
Abflußreiniger:
Siehe Rohrreiniger.
Abgasreinigungsverfahren:
Werden zu Entfernungen von Stäuben und gasförmigen Schadstoffen (Rauchgase, flüchtige Kohlenwasserstoffe) aus Verbrennungs- und anderen Prozeßabgasen benutzt. Zur Abscheidung von Stäuben können Elektrofilter, Gewebefilter, Naßabscheider oder Zyklonabscheider eingesetzt werden.
Abluft:
Alle Gase und Stäube unterschiedlichster Arten, die bei industriellen, gewerblichen und häuslichen Produktions- und Verteilungsprozessen entstehen und über Schornsteine, Luken, Fenster oder andere diffuse Öffnungen in die Atmosphäre entweichen, werden Abluft genannt.
Abrasiv:
Ein Pulver oder eine Flüssigkeit mit einem scheuernden Effekt.
Abrasivstoffe:
Sind Schleif- und Polierkörper, die in Reinigungsmitteln mechanisch wirkend den Schmutz entfernen.
Abschlussreinigung:
Siehe regelmäßige Reinigung.
Abstauben:
Entfernung von Staub von Möbeln, Borden und Fensterbänken mit einem trockenen oder feuchtem Tuch.