Lexikon für Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung und Reinigungsfirmen
V
Verdünner:
Im weiteren Sinne Bezeichnung für feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die zum Verdünnen konzentrierter Stoffe geeignet sind. Im engeren Sinn versteht man unter den V. leicht verdunstende Flüssigkeiten, die Öl- und Lackfarben, Nitro- und Kunstharzlacken beigemischt werden. V. sind gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Hautkontakt.
Vergilben von Textilien:
Können durch Lichteinwirkung, Aufziehen von gelbem Schmutz, Wasch- und Reinigungsmittelrückstände, etc. entstehen. Entfernung durch reduktives Ausbleichen (vorher Farbechtheit prüfen).
Verpackungsverordnung:
Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:
- Vermeidung (volumen- und gewichtsmäßigen Beschränkung von Verpackungen auf das unmittelbar notwendige Maß),
- kostenlosen Rücknahme und Wiederverwendung (Wiederbefüllung bzw.erneute Verwendung) der unterschiedlichen Verpackungstypen und, sofern diese nicht realisierbar, d.h. technisch nicht möglich oder nicht zumutbar sind, zur kostenlosen Rücknahme und stofflichen Verwertung der Verpackungstypen außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung. Die Rücknahme muß vom Vertreiber durch das Aufstellen geeigneter Sammelbehälter organisiert werden, wobei das Getrennthalten der einzelnen Wertstoffgruppen sicherzustellen ist. Vertreiber von Flüssigprodukten in Einwegverpackungen werden zur Erhebung eines Pfandes zwischen 0,50 und 2 DM verpflichtet. Der Anteil von Mehrwegverpackungen muß zudem zumindest konstant bleiben.
Verschmutzung:
Substanz aus organischem und/oder mineralischem Material, die auf nicht-biologischen Oberflächen Ablagerungen bilden (ISO DIS 14698-3).
Versiegeln:
Behandlung von Oberflächen, um gegenüber mechanischen und chemischen Einflüssen sowie Feuchtigkeit einen Schutz zu bilden.
Versiegelung:
Behandlung von Oberflächen durch das Auftragen von einem oder mehreren Schutzfilmen. Dient als Basis für die Unterhaltsreinigung.
Versiegelung:
Abschlussbehandlung von porösen Bodenbelägen, die die Poren verschließt.
Verunreinigungen:
Partikel, Moleküle and biologische Materialien, die Produkte und Produktionsprozesse nachhaltig beeinflussen (ISO DIS 14644-4).
Viren:
Krankheitserregende Partikel, meist nur mit dem Elektronenmikroskop sicht- und erkennbar. Können durch Hitze, Desinfektionsmittel und oft auch durch organische Lösungsmittel zerstört werden.
Vliesstoff:
Spricht man von einem Vlies, meint man allgemein einen Vliesstoff. Ein Vliesstoff ist ein textiles Flächengebilde aus einzelnen Fasern. Im Gegensatz dazu werden Gewebe,Gestricke und Gewirke aus Garnen hergestellt und Membranen aus Folien.
In einigen Publikationen wird der aus Wolle hergestellte Filz zu den Vliesstoffen gezählt. In der ungültige Norm DIN 61210 wurde noch genau zwischen den jeweils speziellen Begriffen für verschiedene Arten von vliesstoffähnlichen Produkten unterschieden. Die Vliesstoffindustrie ist jedoch ein relativ junger Industriebereich während das Filzhandwerk schon einige Jahrhunderte besteht. Somit haben sich auch unterschiedliche Begrifflichkeiten gebildet und daher wird (wohl aus historischen Gründen) in der gültigen Norm DIN EN 29092 (ISO 9092) der Filz nicht hinzugerechnet.
Ein Vliesstoff unterscheidet sich vom Papier häufig in der Länge der Fasern, welche dort sehr viel kürzer sind; es gibt jedoch auch nassgelegte Vliesstoffe aus kurzen Zellulosefasern wie im Papier. Der entscheidende Unterschied ist deshalb das Fehlen von Wasserstoffbrückenbindungen bei den Fasern von Vliesstoffen, die die Festigkeit des Papieres ausmacht.
Der Begriff wird fälschlicherweise häufig mit Fleece gleichgesetzt.